Alle wichtigen Informationen zur RSA 21: rechtliche Grundlagen, Schulung, Zertifikat, Kosten, Dauer und Anwendung in der Praxis.
Die RSA 21 ist eine anerkannte Regel der Technik und wird auf Grundlage der StVO und der VwV-StVO angewendet. Sie ist verbindlich durch verkehrsrechtliche Anordnungen, öffentliche Ausschreibungen und behördliche Genehmigungen.
Die RSA 21 Schulung vermittelt die erforderliche Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Nach Teilnahme erhalten Sie ein anerkanntes RSA-21-Zertifikat gemäß MVAS 99 und ZTV-SA 97.
Die RSA 21 ist erforderlich für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Kommunen, Verkehrssicherungsfirmen sowie Selbstständige, die Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum planen oder absichern.
Willkommen auf Ihrer zentralen Informationsseite zur RSA 21. Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen zu Richtlinien, Schulung und Zertifikat – inklusive Ablauf, Kosten, Dauer sowie dem Zusammenhang mit MVAS 99, RSA-21-Regelplänen und den rechtlichen Grundlagen der RSA 21.
Wenn Sie die Qualifikation kurzfristig benötigen: Zur RSA Schulung und zur RSA 21 Schulung gelangen Sie direkt über die jeweiligen Unterseiten. Für maximale Flexibilität empfehlen wir die RSA Schulung online.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie Ihr RSA-21-Zertifikat in der Regel noch am Schulungstag per E-Mail - ohne Prüfung, ohne Wartezeit.






Die RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Ausgabe 2021) ist die aktuell gültige technische Regel zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Sie löste im Jahr 2021 die RSA 95 ab und legt bundesweit einheitliche Anforderungen an die Absicherung von Baustellen auf Straßen fest. Ziel der RSA 21 ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie der Beschäftigten auf Arbeitsstellen an Straßen zu gewährleisten.
Ziel der RSA 21 Schulung ist die Qualifikation verschiedener Personengruppen, die mit der Planung, Einrichtung, Überwachung oder Verantwortung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum betraut sind.
Die Schulung richtet sich insbesondere an:
Personen, die als Verantwortliche für die Verkehrssicherung in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannt werden sollen
Fachkräfte, die sich praxisnah auf die Einrichtung und den Betrieb von temporären Lichtzeichenanlagen vorbereiten möchten
Darüber hinaus dient die RSA 21 Schulung als kompakte und praxisorientierte Fortbildung für Fachkräfte mit bereits erworbenem MVAS-99-Nachweis oder einer MVAS Schulung.
Wenn Sie die Qualifikation kurzfristig benötigen: Zur RSA Schulung und zur RSA 21 Schulung gelangen Sie direkt über die jeweiligen Unterseiten. Für maximale Flexibilität empfehlen wir die RSA Schulung online.
Die RSA 21 Schulung behandelt ausschließlich die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z. B. DGUV-Vorschriften oder Arbeitsschutzgesetz) sind ergänzend zu beachten, stellen jedoch nicht den Schwerpunkt der RSA 21 Schulung dar.
Eine RSA 21 Schulung benötigen Unternehmen und Personen, die Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum einrichten, betreiben oder verantworten.
Bau- und Handwerksbetriebe, die im öffentlichen Verkehrsraum tätig sind, benötigen qualifiziertes Personal mit RSA-21-Zertifikat, um Baustellen innerorts, auf Landstraßen oder Autobahnen rechtssicher abzusichern.
Kommunale Auftraggeber und Verkehrssicherungsfirmen setzen Fachkräfte mit RSA-21-Nachweis voraus, die Verkehrsführungen planen, umsetzen und kontrollieren.
Auch Selbstständige und Subunternehmer im Straßen- und Tiefbau benötigen eine RSA-21-Schulung, da der Qualifikationsnachweis häufig Voraussetzung für öffentliche und private Auftragsvergaben ist.
Facilisi maximus blandit quis bibendum amet. Turpis volutpat consectetuer non scelerisque urna nunc.
Facilisi maximus blandit quis bibendum amet. Turpis volutpat consectetuer non scelerisque urna nunc.
Facilisi maximus blandit quis bibendum amet. Turpis volutpat consectetuer non scelerisque urna nunc.
Die RSA 21 Schulung online bietet eine flexible und ortsunabhängige Möglichkeit, die erforderliche Qualifikation im Bereich der Verkehrssicherung zu erlangen. Teilnehmende sparen Reisezeit und erhalten dennoch praxisnahe Inhalte. Nach Abschluss erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat gemäß RSA 21 / MVAS 99 und ZTV-SA 97.
In Präsenzschulungen erfolgt die Qualifizierung mit direktem Bezug zu den betrieblichen Abläufen. Der persönliche Austausch mit Dozenten und anderen Teilnehmenden unterstützt das Verständnis der komplexen Anforderungen an die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Informationen zu regionalen Angeboten finden Sie unter RSA Schulung in der Nähe.
Habitasse cursus montes suscipit nulla a dui ridiculus elementum dis justo orci.
Die RSA 21 Schulung dauert in der Regel einen Tag (ca. 6–7 Stunden inklusive Pausen). Die Schulungszeit liegt üblicherweise zwischen 09:00 und 16:00 Uhr.
Online-Schulung werktags: ca. 179 € zzgl. MwSt.
Online-Schulung am Wochenende: ca. 219 € zzgl. MwSt.
(abhängig von Anbieter, Termin und Verfügbarkeit)
Nach erfolgreicher Teilnahme an der RSA 21 Schulung erhalten Teilnehmende ein Zertifikat gemäß RSA 21 / MVAS 99, das als Qualifikationsnachweis nach ZTV-SA 97, Abschnitt 4.2 (9) anerkannt ist. Das Zertifikat wird in der Regel am selben Tag per E-Mail ausgestellt. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.
Eine feste gesetzliche Gültigkeitsdauer ist nicht definiert. In der Praxis erkennen Straßenverkehrsbehörden jedoch zunehmend nur noch Schulungsnachweise an, die nicht älter als 3–5 Jahre sind. Eine regelmäßige Auffrischung wird empfohlen.
Das RSA-21-Zertifikat wird bei öffentlichen Bauprojekten oder Kommunalaufträgen benötigt. Öffentliche Auftraggeber und Behörden fordern bei Ausschreibungen und Bauvorhaben verpflichtend einen Nachweis der Fachkenntnis nach RSA 21 / MVAS 99. Weitere Informationen finden Sie unter RSA Zertifikat und MVAS Zertifikat.
Ergänzend zur RSA 21 ist die MVAS 99 von zentraler Bedeutung. Die zugehörigen RSA-21-Regelpläne definieren standardisierte Verkehrsführungen für unterschiedliche Straßenarten und Einsatzszenarien. Für viele Anwender ist zudem der Zugriff auf die RSA 21 PDF von Interesse.
Die RSA 21 ist formal keine Rechtsverordnung, sondern eine technische Regel, die auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) angewendet wird. Sie konkretisiert die in der StVO enthaltenen allgemeinen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht und stellt eine anerkannte Regel der Technik dar.
Als Verwaltungsvorschrift entfaltet die RSA 21 ihre rechtliche Wirkung insbesondere durch:
die Anwendung durch Straßenverkehrsbehörden
die Bezugnahme in verkehrsrechtlichen Anordnungen
die Verwendung in Ausschreibungen und Genehmigungsverfahren
Die RSA 21 ist keine Verordnung, aber eine verbindliche technische Regel. Sie wirkt über StVO, VwV-StVO und behördliche Anordnungen – und ist heute Standard bei Genehmigungen und Ausschreibungen.
Die RSA 21 wurde offiziell mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS Nr. 24/2021) bekannt gemacht. Die Veröffentlichung erfolgte im Verkehrsblatt Heft 03/2022 am 15. Februar 2022. Mit dieser Bekanntmachung wurde die RSA 95 vollständig abgelöst.
Durch die Veröffentlichung im Verkehrsblatt wird die RSA 21 zur verbindlichen Arbeitsgrundlage für Straßenverkehrsbehörden und öffentliche Auftraggeber.
Auf Bundesebene erfolgt die Einführung der RSA 21 durch das zuständige Verkehrsministerium (heute Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BMDV) mittels ARS. Die Länder übernehmen die RSA 21 anschließend im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
In vielen Bundesländern erfolgt die Bekanntmachung durch eigene ministerielle Erlasse oder gemeinsame Bekanntmachungen, teilweise mit regionalen Ergänzungen oder Anlagen.
In Bayern wurde die RSA 21 durch eine gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 4. Oktober 2022 eingeführt. Solche landesspezifischen Bekanntmachungen können zusätzliche Hinweise oder organisatorische Besonderheiten enthalten.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist Herausgeberin und Rechteinhaberin der RSA 21. Im Gegensatz zu früheren Regelwerken, die teilweise durch Bundesministerien herausgegeben wurden und gemeinfrei waren, unterliegt der Volltext der RSA 21 heute dem Urheberrecht.
Der vollständige Text der RSA 21 ist kostenpflichtig über den FGSV-Verlag erhältlich
Die Regelpläne sind hingegen frei zugänglich
Diese urheberrechtliche Situation bedeutet, dass der Text der RSA 21 nicht frei vervielfältigt oder veröffentlicht werden darf, die Anwendung der Inhalte jedoch verbindlich ist.
Die RSA 21 gilt verbindlich:
für neue Arbeitsstellen, die nach der Bekanntmachung genehmigt werden
für öffentliche Ausschreibungen, in denen auf die RSA 21 Bezug genommen wird
für verkehrsrechtliche Anordnungen der Behörden
Bei Bestandsbaustellen können Übergangsregelungen gelten, abhängig von Landesrecht und Einzelfall. In der Praxis verlangen Behörden und Auftraggeber jedoch zunehmend die Anwendung der RSA 21 auch bei laufenden Projekten.
Obwohl die RSA 21 keine Verordnung ist, gilt sie als anerkannte Regel der Technik. In Verbindung mit der StVO und der VwV-StVO entfaltet sie rechtliche Bindungswirkung. Abweichungen sind nur zulässig, wenn gleichwertige Sicherheitsstandards nachgewiesen werden.
Für Unternehmen und Verantwortliche bedeutet dies:
erhöhte Haftungsrisiken bei Nichtbeachtung
mögliche Ablehnung von Genehmigungen
rechtliche Konsequenzen bei Unfällen oder Schadensfällen
Maßgebliche Quellen für die RSA 21 sind:
Für die rechtssichere Anwendung ist insbesondere die Bezugnahme in Ausschreibungen und Genehmigungen entscheidend.
In der Fachpraxis wird auf einzelne Unklarheiten, redaktionelle Fehler und mögliche künftige Überarbeitungen der RSA 21 hingewiesen. Anwender sollten daher regelmäßig aktuelle Bekanntmachungen der FGSV, der Verkehrsministerien und der Länder prüfen, um rechtssicher zu handeln.
In der praktischen Anwendung der RSA 21 zeigen sich wiederkehrende Fehler und Unsicherheiten, die sowohl bei ausführenden Unternehmen als auch bei Auftraggebern und Behörden auftreten. Häufige Problemfelder betreffen die Auswahl und Umsetzung geeigneter Regelpläne, die korrekte Anpassung an örtliche Gegebenheiten sowie die Dokumentation der getroffenen Maßnahmen.
Typische Fehler in der Praxis sind unter anderem:
falsche oder unvollständige Auswahl von Regelplänen
fehlende Anpassung an Verkehrsstärke, Geschwindigkeit oder Sichtverhältnisse
unklare Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber, ausführendem Unternehmen und Verkehrssicherungsfirma
fehlende oder veraltete Qualifikationsnachweise der verantwortlichen Personen
Solche Fehler können nicht nur zu Beanstandungen durch Behörden führen, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken im Schadensfall nach sich ziehen. Die RSA 21 verlangt daher eine fachkundige Planung, regelmäßige Kontrolle der Arbeitsstelle sowie eine klare Verantwortungszuweisung.
Mit der Einführung der RSA 21 wurden zahlreiche inhaltliche und strukturelle Änderungen gegenüber der RSA 95 vorgenommen. Ziel war es, aktuelle verkehrliche Entwicklungen, neue Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit sowie den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer stärker zu berücksichtigen.
Wesentliche Änderungen sind unter anderem:
Überarbeitung und Neuordnung der Regelpläne
präzisere Anforderungen an Verkehrsführungen und Absperrmaßnahmen
stärkere Betonung der Verkehrssicherheit für Fußgänger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen
Anpassung sprachlicher Formulierungen, die in der Praxis teilweise zu Auslegungsfragen führen (z. B. „sollte“ vs. „muss“)
Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf Planung, Genehmigung und Ausführung von Arbeitsstellen an Straßen und erfordern eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den neuen Vorgaben.
Mit der Einführung der RSA 21 wurden die Regelpläne überarbeitet, Anforderungen präzisiert und der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer gestärkt. Gegenüber der RSA 95 ergeben sich damit konkrete Änderungen für Planung, Genehmigung und Umsetzung von Arbeitsstellen an Straßen.
Die Regelpläne der RSA 21 sind ein zentrales Instrument zur standardisierten Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Sie stellen typische Verkehrsführungen für unterschiedliche Einsatzszenarien dar und dienen als Grundlage für verkehrsrechtliche Anordnungen.
In der RSA 21 wurden die Regelpläne:
inhaltlich überarbeitet
neu strukturiert
teilweise erweitert oder zusammengeführt
In der Praxis ist zu beachten, dass Regelpläne nicht schematisch, sondern stets unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Situation anzuwenden sind. Abweichungen sind möglich, müssen jedoch fachlich begründet und dokumentiert werden. Fehler bei der Auswahl oder Umsetzung von Regelplänen zählen zu den häufigsten Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden.
Ein zentrales Anliegen der RSA 21 ist der verbesserte Schutz sogenannter schwächerer Verkehrsteilnehmer, insbesondere:
Fußgänger
Radfahrer
mobilitätseingeschränkte Personen
Im Vergleich zur RSA 95 legt die RSA 21 größeren Wert auf sichere Querungsmöglichkeiten, ausreichende Restgehwegbreiten, klare Wegeführungen und eine gut erkennbare Verkehrslenkung. Diese Aspekte sind bei der Planung und Genehmigung von Arbeitsstellen besonders zu berücksichtigen und spielen zunehmend eine Rolle bei behördlichen Prüfungen.
In der Fachpraxis wird darauf hingewiesen, dass einzelne Passagen der RSA 21 Auslegungsfragen aufwerfen oder als unklar empfunden werden. Zudem werden vereinzelt redaktionelle Fehler und praxisferne Vorgaben diskutiert. Fachkreise rechnen daher mit künftigen Klarstellungen oder Überarbeitungen.
Für Anwender bedeutet dies:
regelmäßige Prüfung aktueller Bekanntmachungen
Beobachtung von Fachveröffentlichungen und Hinweisen der FGSV
enge Abstimmung mit zuständigen Straßenverkehrsbehörden
Eine sorgfältige Dokumentation der getroffenen Entscheidungen ist insbesondere bei Abweichungen von Regelplänen empfehlenswert.
Die urheberrechtliche Situation der RSA 21 stellt viele Anwender vor praktische Herausforderungen. Da der Volltext kostenpflichtig ist, steht er nicht allen Beteiligten jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung. Dies kann die Schulung, tägliche Anwendung und Abstimmung zwischen Auftraggebern, Unternehmen und Behörden erschweren.
In der Praxis wird daher häufig:
mit Auszügen, Schulungsunterlagen und Regelplänen gearbeitet
auf Schulungen als zentrale Wissensquelle zurückgegriffen
auf behördliche Vorgaben und Ausschreibungstexte Bezug genommen
Diese eingeschränkte Zugänglichkeit erhöht die Bedeutung qualifizierter Schulungen und fachkundiger verantwortlicher Personen.
Zur Verdeutlichung der Anforderungen der RSA 21 werden in Schulungen häufig praxisnahe Beispiele behandelt, etwa:
kurzfristige Arbeitsstellen innerorts
längere Baustellen auf Landstraßen
Arbeitsstellen auf Autobahnen mit hoher Verkehrsbelastung
Solche Szenarien verdeutlichen, wie Regelpläne anzupassen sind, welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein können und wo besondere Risiken bestehen. Die Übertragung der theoretischen Vorgaben in die Praxis ist ein wesentlicher Bestandteil der RSA-21-Qualifikation.
Die RSA 21 ist heute der zentrale Maßstab für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Ohne gültigen Qualifikationsnachweis können erhebliche rechtliche Risiken entstehen.
Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie alle Zugangsdaten per E-Mail und nehmen bequem per Zoom an der Schulung teil. Sie erhalten ein anerkanntes Zertifikat als Nachweis Ihrer Fachkenntnisse gemäß RSA 21 / MVAS 99.
👉 Jetzt direkt zur RSA 21 Schulung oder zur RSA 21 Schulung online anmelden.